Haushaltshilfe nach § 38 SGB V – Unterstützung bei Krankheit oder Schwangerschaft

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, steht Ihnen nach § 38 SGB V eine Haushaltshilfe zu. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung, damit Ihr Haushalt auch in schwierigen Zeiten reibungslos weitergeführt wird. Unser erfahrenes Team hilft Ihnen bei täglichen Aufgaben, wie der Reinigung, dem Einkaufen, der Wäschepflege und vielem mehr.

Was beinhaltet die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?

  • Unterstützung im Haushalt während Krankheit oder Schwangerschaft
  • Hilfe bei der Betreuung von Kindern und Angehörigen
  • Übernahme von Einkäufen und Haushaltsaufgaben
  • Flexible und individuelle Einsatzzeiten, angepasst an Ihre Bedürfnisse

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe? Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V haben Versicherte, die aufgrund einer akuten Krankheit oder einer Schwangerschaft ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen können. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

So beantragen Sie eine Haushaltshilfe:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, um die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bescheinigen zu lassen.
  2. Reichen Sie die ärztliche Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
  3. Sobald der Antrag genehmigt ist, kümmern wir uns um alles Weitere und stellen Ihnen schnell und unkompliziert eine qualifizierte Haushaltshilfe zur Seite.

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