Haushaltshilfe nach § 38 SGB V – Unterstützung bei Krankheit oder Schwangerschaft
Was beinhaltet die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?
Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe? Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V haben Versicherte, die aufgrund einer akuten Krankheit oder einer Schwangerschaft ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen können. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
So beantragen Sie eine Haushaltshilfe:
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